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Häufig gestellte Fragen zum Eurofestival

FAQ zum „Eurofestival Zupfmusik 2018-Bruchsal“

Ich möchte am Eurofestival teilnehmen. Was muss ich tun? Zur Bewerbung zum Eurofestival kann ich nur das offizielle Bewerbungsportal im Internet benutzen. www.eurofestival-zupfmusik.de/bewerbung2014 Am 30.Juni 2017 endet die Bewerbungsfrist für das Festival. Eine Warteliste wird eingerichtet.

Wer veranstaltet des Eurofestival Zupfmusik? Der Bund Deutscher Zupfmusiker e.V. veranstaltet das weltgrößte Festival für Gitarre, Mandoline und Zupforchester. www.bdz-online.de

Ich habe mich offiziell beworben, heißt dies auch, dass ich automatisch teilnehmen darf? Leider nein. Der Bundesmusikbeirat des BDZ wählt aus allen Bewerbern die aktiven Teilnehmer aus. Selbstverständlich sind wir bemüht, alle Bewerbungen zu berücksichtigen. Die Anzahl der Auftrittsmöglichkeiten und Konzertbühnen ist jedoch beschränkt.

Ich bin zur Teilnahme zugelassen, was muss ich tun? Bis Ende September 2017 erhält jeder aktive Bewerber eine Zu- oder Absage zur aktiven Teilnahme am Festival. Die Teilnahme ist nur rechtsverbindlich gültig, wenn der Teilnehmer mittels Unterschrift die Teilnahmebedingungen akzeptiert. www.eurofestival-zupfmusik.de/node/23

Ich benötige Hotelunterkünfte für mich oder mein Orchester. Was muss ich tun? Hotelunterkünfte werden nicht über den Veranstalter vermittelt. Jeder Teilnehmer ist für seine Unterkunft selbst verantwortlich. Auskünfte über Hotelkapazitäten erhält man bei der Tourist-Info der Stadt Bruchsal: www.bruchsal-erleben.de Da erfahrungsgemäß ca. 1500 aktive Teilnehmer zum Festival erwartet werden, rät der Veranstalter zu einer frühzeitigen Reservierung der Hotelunterkünfte!

Gibt es eine Gemeinschaftsverpflegung? Ja! Während der Festivalzeit erhält man von Donnerstag-Mittag bis Samstag-Abend Mahlzeiten im Festivalzelt (auch für Vegetarier). Mit der verbindlichen Anmeldung zum Festival wird die Anzahl der benötigten Mahlzeiten für die Gemeinschaftsverpflegung abgefragt. Ich kann nur an einem bestimmten Tag während des Festivals in Bruchsal sein.

Können meine Auftrittswünsche berücksichtigt werden? Die Bundesmusikleitung versucht grundsätzlich alle Wünsche zu berücksichtigen. Der BDZ als Veranstalter legt aber im Sinne des Festivalcharakters Wert darauf, dass alle Teilnehmer während der gesamten Festivalzeit in Bruchsal sind. Ein Musizieren vor leeren Rängen soll daher vermieden werden. Daher kann es durchaus sein, dass Sonderwünsche im Einzelfall nicht berücksichtigt werden können.

Welche Kosten kommen als Teilnehmer auf mich zu? Neben meinen Kosten für Anfahrt und Unterkunft bin ich verpflichtet, eine Festivalkarte zu erwerben. Diese kostet für BDZ- Mitglieder 140 € (Erwachsene) und 90 € (Schüler/Studenten). Für Nicht-BDZ-Mitglieder kostet diese 150 € (Erwachsene) und 100 € (Schüler / Studenten).

Muss ich eine Festivalkarte besitzen? Grundsätzlich müssen alle aktiven Teilnehmer eine Festivalkarte erwerben. Was beinhaltet der Kauf der Festivalkarte? Mit dem Kauf der Festivalkarte kann ich an allen Konzerten, Workshops und Ausstellungen kostenlos teilnehmen. Das Ticket beinhaltet ebenfalls sechs Mahlzeiten, von Donnerstag bis Samstag im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung.

Stellt der Veranstalter mir einen Proberaum zur Verfügung? Aktive Teilnehmer erhalten vom Veranstalter die Möglichkeit zu einer kurzen Bühnen- und Einspielprobe am Tag ihres Auftrittes. Proberäume für Orchester- und Ensembleproben werden darüber hinaus nicht zur Verfügung gestellt.

Gibt es Eintrittskarten im Vorverkauf und an der Abendkasse? Ja. Ab Januar 2018 wird es die Möglichkeit geben, Karten aus dem Internet zu erwerben. Während der Festivalzeit ist das Kartenbüro vor Ort geöffnet. An der Infotheke können Tages- und Einzeltickets für Veranstaltungen erworben werden.

Ich spiele in mehreren Ensembles und Orchestern und möchte Auftrittsüberschneidungen vermeiden, was muss ich tun? Mit einem der nächsten Teilnehmerrundschreiben erhalten alle aktiven Teilnehmer einen Fragebogen. Hier haben Sie die Möglichkeit anzugeben, welcher ihrer Orchestermitglieder mehrere Auftritte im Rahmen des Festivals haben. Auch hier versucht die Bundesmusikleitung alle Angaben zu berücksichtigen.

Wie lange dauert mein Auftritt? Die Bühnenzeit darf in Konzertsälen 20 Minuten nicht übersteigen. In der Bühnenzeit ist Spieldauer sowie Auf- und Abtrittszeit der Künstler eingerechnet.

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